
Ab dem 1. Juli 2026 bleibt die Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bestehen: Neue Heizungen müssen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
Die Bundesregierung arbeitet zwar bereits an einer Reform – dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) –, das mehr Technologieoffenheit ermöglichen soll. Künftig könnten unter bestimmten Bedingungen auch neue Gas- oder Ölheizungen weiterhin eingebaut werden, sofern sie schrittweise höhere Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen.
Bis zur tatsächlichen Verabschiedung des GMG gilt jedoch weiterhin das bestehende GEG.
Lesen Sie hier, was sich beim Heizungsgesetz 2026 ändert.
Deutschland muss bis Ende Juli 2026 die neue EU‑Richtlinie zum Recht auf Reparatur umsetzen. Ziel ist es, Reparaturen attraktiver zu machen und Elektroschrott zu reduzieren.
Wesentliche Neuerungen:
Damit soll die Lebensdauer von Elektrogeräten verlängert und der Ressourcenverbrauch gesenkt werden.
Der befristete Tankrabatt läuft zum 30. Juni 2026 aus. Seit Mai war die Energiesteuer auf Benzin und Diesel reduziert, was die Preise um rund 17 Cent pro Liter senken sollte.
Ob neue Entlastungen folgen, ist derzeit offen. Diskutiert werden unter anderem:
Für Autofahrer bedeutet das zunächst: Vor dem 1. Juli noch einmal volltanken, bevor die Preise wieder steigen könnten.
Zum 1. Juli 2026 erhöhen sich die gesetzlichen Renten bundesweit um 4,24 Prozent. Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren davon.
Konkrete Beispiele:
Beachten Sie: Von der Erhöhung gehen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Steuern ab.
Ab Juli 2026 führt die EU eine pauschale Zollgebühr von drei Euro für Pakete unter 150 Euro Warenwert ein.
Betroffen sind vor allem Bestellungen über Plattformen wie Temu, Shein oder andere internationale Online‑Shops. Die EU möchte damit:
Die Regelung gilt zunächst bis Mitte 2028.
Zum 1. Juli 2026 treten mehrere Änderungen im Straßenverkehr in Kraft:
Die Steuererklärung für das Jahr 2025 muss bis spätestens 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingehen, wenn Sie diese selbst erstellen.
Mit Unterstützung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027.
Für freiwillige Steuererklärungen gilt weiterhin eine Frist von vier Jahren – die Erklärung für 2025 können Sie also bis Ende 2029 einreichen.