Gartenzaun Grundstück - Wer bezahlt ihn

Wer muss den Zaun zwischen zwei Grundstücken bezahlen?

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Ein Gartenzaun sorgt für klare Grenzen – und leider oft für Streit zwischen Nachbarn. Häufige Frage: Wer zahlt den Gartenzaun zwischen zwei Grundstücken? Viele glauben, jeder müsse seinen rechten Zaun selbst bezahlen – doch das ist nur in wenigen Bundesländern korrekt.
Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Einfriedungspflicht, den Kosten und Ihren Rechten, damit Sie Streit vermeiden.

Was ist ein Gartenzaun im rechtlichen Sinne?

Im rechtlichen Sinne ist der Gartenzaun Teil der sogenannten Einfriedung.
Darunter versteht man jede bauliche Maßnahme, die ein Grundstück klar von einem anderen abgrenzt.
Das kann ein Holzzaun, Maschendrahtzaun, Metallzaun oder sogar eine Hecke sein.

Die rechtliche Grundlage für die Pflicht, einen Gartenzaun zu errichten, findet sich in den Nachbarschaftsgesetzen der Bundesländer. Dort ist festgelegt, wann und in welcher Form ein Zaun errichtet werden muss.

Einfriedungspflicht für den Gartenzaun – in welchen Bundesländern gilt sie?

  • Keine Einfriedungspflicht: Baden-Württemberg (im Ortskern), Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen
  • Einfriedungspflicht, wenn Einfriedung ortsüblich ist: Berlin, Brandenburg
  • Einfriedungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke innerorts auf Verlangen des Nachbarn: Baden-Württemberg (in Außenbezirken), Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Wer den Zaun bezahlen muss, ist je nach Bundesland verschieden

Wenn eine Pflicht zur Einfriedung besteht, gibt es je nach Bundesland zwei unterschiedliche Regelungen dazu, wer die Kosten für den Zaun tragen muss:

  • Gemeinsame Einfriedung: Beide Nachbarn teilen sich die Kosten für den Zaun zu gleichen Teilen (§ 922 BGB).
  • Rechtseinfriedung: Bei der Rechtseinfriedung gilt die Regel, dass bei zwei nebeneinander liegenden Grundstücken derjenige Eigentümer den Zaun bezahlen muss, dessen Grundstück – von der Straße aus gesehen – auf der linken Seite liegt. Er zahlt also den Zaun auf seiner rechten Seite. Diese Regelung ist ein Überbleibsel aus dem Allgemeinen Preußischen Landrecht und gilt auch nur in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen.

Die Kosten für den Zaun müsst ihr also nur dann allein tragen, wenn ihr in einem der drei Bundesländer mit Rechtseinfriedungspflicht wohnt.

Gartenzaun-Reparaturen – wer trägt die Kosten?

Ein Gartenzaun benötigt Pflege. Ob Anstrich, Austausch von Zaunelementen oder vollständige Erneuerung – die Pflicht zur Instandhaltung richtet sich nach der ursprünglichen Kostenregelung:

  • Gemeinsame Einfriedung: Beide Nachbarn teilen sich die Kosten für Instandhaltungen.

  • Rechtseinfriedung: Der verpflichtete Nachbar zahlt allein.

Tipp:
Bei Sturmschäden oder Überschwemmungen kann die Gebäudeversicherung helfen. Wichtig ist, dass der Gartenzaun als „Einfriedung“ im Versicherungsschutz aufgeführt ist.

Welche Art von Zaun muss ich bezahlen?

Nun kostet ein Zaun auf der Grundstücksgrenze je nach Material unterschiedlich viel und es könnte darüber Streit unter Nachbarn entstehen. Der eine will vielleicht einen einfachen Kunststoffzaun, der andere einen verschnörkelten, schmiedeeisernen Zaun. Grundsätzlich werden die Kosten einer ortsüblichen Einfriedung zugrunde gelegt. Es geht also darum, welche Art von Zäunen in der Nachbarschaft vorherrscht.

Manchmal gibt es keine ortsübliche Einfriedung. Oder Nachbarn können sich nicht über die Art des Zaunes einigen. Dann sehen die meisten Nachbarschaftsgesetze einen etwa 1,20 Meter hohen Maschendrahtzaun vor. Falls Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich am besten an das für Sie zuständige Bauamt.

Nicht nur die Kosten für den Zaun zwischen zwei Grundstücken sorgen unter Nachbarn für Streit. Oft stellt sich auch die Frage, wie hoch der Nachbar seine Hecke wachsen lassen darf oder ob man überhängende Zweige seines Nachbarn abschneiden darf. Und auch, wer einen Sichtschutz errichten will, sollte sich informieren, wie er Ärger mit Nachbarn und Behörden vermeidet.

Häufige Missverständnisse beim Gartenzaun

  • „Jeder zahlt seinen rechten Zaun“ – Das gilt nur in 3 Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Niedersachsen).

  • „Ich kann jeden Zaun bauen, den ich will“ – Falsch, die Bauordnung und Ortsüblichkeit setzen klare Grenzen.

  • „Wenn der Zaun kaputt ist, muss immer der Eigentümer zahlen, auf dessen Grundstück er steht“ – Nicht korrekt, entscheidend ist die Kostenregelung zur Einfriedung.

FAQ – Häufige Fragen zum Gartenzaun

Muss ich meinen Gartenzaun auf die Grundstücksgrenze setzen?
Ja, wenn eine Einfriedungspflicht besteht, muss der Gartenzaun in der Regel auf der Grenze errichtet werden.

Was kostet ein Gartenzaun?
Ein einfacher Maschendrahtzaun kostet oft unter 20 €/Meter, Holz- oder Metallzäune können 50–200 €/Meter kosten.

Kann ich einen höheren Gartenzaun bauen?
Ja, sofern Bauordnung und Ortsbild es zulassen. Häufig liegt die Maximalhöhe bei 1,80–2,00 Metern.

Darf mein Nachbar den Gartenzaun einfach entfernen?
Nein – der Abbau bedarf der Zustimmung beider Parteien, wenn er gemeinschaftlich errichtet wurde.

Fazit:
Ein Gartenzaun ist oft mehr als nur ein optisches Element – er ist Teil der rechtlichen Grundstücksgrenze. Wer sich mit den Regeln zur Einfriedungspflicht und Kostenverteilung auskennt, spart Zeit, Geld und Nerven. Klare Absprachen mit dem Nachbarn und ein Blick ins Gesetz sind der beste Schutz vor langwierigen Zaun-Streitigkeiten.

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