Ein Auszug aus dem Grundbuch, daneben Geldscheine, Stift und Lineal – deutet auf wichtige Informationen rund um Immobilienbesitz hin. Symbolbild für: Was steht im Grundbuch.

Was steht in einem Grundbuchauszug?

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#Grundbuch #Auszug #Eigentum

Ein Grundbuchauszug ist die vollständige Abschrift eines Grundbuchblatts. Sie enthält alle Informationen über:

    • Eigentumsverhältnisse
    • Grundschulden
    • Hypotheken
    • Grundpfand- und Nießbrauchrechte

Wie sieht ein Grundbuchauszug aus?

1. Deckblatt (oder Aufschrift)

Hier steht der Name des zuständigen Amtsgerichts, der Name des Grundbuchsbezirks und die Nummer des Grundbuchblatts.

2. Bestandsverzeichnis

Entsprechend dem amtlichen Kataster stehen hier Angaben zu:

  • Gemarkung
  • Flur und Flurstück
  • Lagebezeichnung (Adresse)
  • Nutzungsart
  • Größe

 

3. Erste Abteilung (Eigentümer)

Hier stehen die Eigentümer. Sind mehrere genannt, werden die prozentualen Anteile angegeben. Haben sich Eigentumsverhältnisse geändert, wird hier angegeben, wann der Eintrag hinzukam und aus welchem Grund. Etwa, ob das Grundstück gekauft, geerbt, überlassen (Auflassung) oder über eine Zwangsversteigerung erworben wurde.

Diese Abteilung des Grundbuchs wird bei einem Besitzerwechsel geändert. Daher gilt ein Auszug aus diesem Bereich als Beleg für die Eigentümerschaft.

4. Zweite Abteilung (Lasten und Beschränkungen)

In der zweiten Abteilung des Grundbuchblatts sind alle Beschränkungen und Lasten eines Grundstücks verzeichnet. Zu den Lasten gehören zum Beispiel:

    • Grunddienstbarkeiten
    • Widersprüche
    • Vormerkungen
    • Wohn- und Nutzungsrechte
    • Erbbau- oder Vorkaufsrechte

Unter Beschränkungen sind Vermerke bezüglich

  • Insolvenz,
  • Nacherbfolge,
  • Sanierung,
  • und Zwangsversteigerung

zu verstehen. Auch Regelungen bei Eigentumswohnungen und bauliche Einschränkungen gehören dazu.

5. Dritte Abteilung (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden)

An dieser Stelle werden Grundpfandrechte vermerkt. Dazu gehören

  • Hypotheken,
  • Grundschulden,
  • Pfandrechte,
  • oder Rentenschulden,

die das Grundstück belasten.

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