Das ändert sich im Dezember

Was ändert sich im Dezember 2025 für Verbraucher?

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Der Dezember ist nicht nur Lichterglanz und Lebkuchen – er bringt jedes Jahr auch Rechtsänderungen, Stichtage und neue Verbraucherregeln. 2025 ist da keine Ausnahme. Hier finden Sie kompakt und verständlich, was sich jetzt konkret ändert, wo Deadlines liegen und wie Sie die Neuerungen für sich nutzen.

Rente: Zuschlag wird "verrentet" & Barauszahlung endet

Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente: Seit 1. Dezember 2025 wird der bisher separat gezahlte Zuschlag fest in die Monatsrente integriert („verrentet“). Grundlage ist der neue § 307i SGB VI. Je nach Rentenbeginn gibt es 7,5 % bzw. 4,5 % Zuschlag auf die persönlichen Entgeltpunkte – die Anpassung erfolgt automatisch, ohne Antrag. Wichtig: Da der Zuschlag nun als Einkommen zählt, kann er auf Sozialleistungen oder Hinterbliebenenrenten angerechnet werden. 

Barauszahlung von Renten: Die Deutsche Post stellt Ende Dezember 2025 die Bargeldauszahlung („Zahlungsanweisung zur Verrechnung“) endgültig ein; ab Januar 2026 erfolgen Renten nur noch per Überweisung. Wer noch kein Konto hat, sollte sofort ein Giro- oder Basiskonto eröffnen, sonst drohen Verzögerungen.

Online-Handel: Der Widerrufsbutton kommt

Ab 19. Dezember 2025 wird ein Widerrufsbutton gesetzlich eingeführt – er macht den Online-Widerruf einfacher und transparenter. Für Shops wird die verpflichtende Umsetzung allerdings erst bis zum 19. Juni 2026 eingefordert; wer sie verpasst, riskiert Abmahnungen und verlängerte Widerrufsfristen.

Tipp: Prüfen Sie bei Ihren Weihnachtseinkäufen, ob der Anbieter den Button schon anbietet – das spart Zeit und Nerven beim Rückversand

Energie: Mehr Transparenz bei Preisänderungen

Seit 1. Dezember 2025 müssen Strom- und Gasversorger Preiserhöhungen klar begründen und dich ausdrücklich auf dein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Zudem wird der Wechsel aus der teuren Ersatzversorgung erleichtert. Für dich heißt das: Tarife vergleichen und ggf. kündigen, sobald die höheren Preise greifen.

Gesundheit: Zusatzbeiträge der Krankenkassen

Im Dezember legen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge für 2026 fest; erwartet wird im Durchschnitt 2,9 %. Steigt dein Beitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst zu einer anderen Kasse wechseln.

Digital im Alltag: Das E‑Rezept ist seit 2024 der Regelfall – inzwischen wurden über eine Milliarde digitale Verordnungen eingelöst. Für dich am bequemsten ist die Einlösung mit der elektronischen Gesundheitskarte, alternativ per App oder Ausdruck.

Verkehr & Mobilität: Fahrplanwechsel und Fernlenk-Verordnung

Deutsche Bahn – Winterfahrplan ab 14. Dezember 2025:

  • Mehr ICE-Verbindungen auf stark nachgefragten Achsen (u. a. Hamburg–Frankfurt, Berlin–München) und zusätzliche Sprinter; teilweise Halbstundentakt für 21 Städte. Ticketpreise bleiben stabil. 
  • Gleichzeitig fallen schwach genutzte Verbindungen weg; international gibt es neue Direktfahrten (z. B. Leipzig–Krakau, erweiterte Schweiz‑Anbindung)

 

Straßenverkehr: Fernlenkung wird erlaubt

Ab 1. Dezember 2025 startet eine fünfjährige Testphase: Fahrzeuge dürfen gesetzlich fernlenkbar im Straßenverkehr getestet werden – etwa für Carsharing oder Lieferdienste. Ziel ist, autonome Systeme mit menschlicher Fernsteuerung sinnvoll zu ergänzen, Sicherheit bleibt oberste Priorität.

Balkonkraftwerke: Einfacherer Anschluss

Seit 1. Dezember 2025 dürfen Balkonkraftwerke bis 960 W Gesamtmodulleistung (Wechselrichter bis 800 W) mit einem Schuko‑Stecker angeschlossen werden – der bisher geforderte Spezialstecker entfällt. Das macht die Installation einfacher und günstiger.

Post & Fristen: Weihnachtspost und Nebenkosten

Weihnachtspost rechtzeitig versenden: Für Briefe, Päckchen und Pakete innerhalb Deutschlands empfiehlt die Post spätestens den 20. Dezember; per Express geht es auch noch am 22. Dezember. (Wer international verschickt, sollte früher dran sein.)

Nebenkostenabrechnung: Vermieter müssen die Abrechnung für das Vorjahr bis Ende Dezember zustellen – sonst verfällt der Anspruch auf Nachforderungen. Prüfen Sie die Abrechnung gründlich, Fehler sind häufig.

Briefporto (zur Planung Ihrer Karten): Der Standardbrief kostet 0,95 € – die zum 1. Januar 2025 genehmigten Preise gelten bis Ende 2026.

Arbeit & Absicherung: Kurzarbeitergeld

Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld ist bis 31. Dezember 2025 auf max. 24 Monate verlängert (statt regulär 12). Danach soll wieder die gesetzliche Dauer gelten; eine weitere Verlängerung bis Ende 2026 wurde politisch in Aussicht gestellt. Unternehmen müssen die Fortführung begründen und die Anzeige entsprechend aktualisieren.

Steuer & Energieformalitäten (für Betriebe)

Für Unternehmen sind Anträge auf Strom- und Energiesteuerentlastung seit 1. Januar 2025 verpflichtend digital über das Zoll‑Portal (IVVA) einzureichen; die frühere Papierabgabe entfällt. Die Fristen orientieren sich an der Festsetzungsfrist, in der Praxis oft bis Jahresende des Folgejahres.

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