Mann macht Sportübung im Wohnzimmer vor dem Laptop für ein effektives Home-Workout. Doch ist Sport in der Wohnung erlaubt?

Sport in der Wohnung: Was ist erlaubt?

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Zuhause Sport machen ist für viele in Pandemie-Zeiten zur praktischen und günstigen Fitnessstudio-Alternative geworden, zum Leidwesen so manchen Nachbars. Doch nicht alle Sportarten muss er dulden. Geschlossene Fitness-Studios während der Corona-Pandemie haben viele dazu bewegt, die Sportmatte im heimischen Wohn- oder Schlafzimmer auszurollen, um dort ihr Sportprogramm zu absolvieren. Zum Leidwesen so manchen Mieters darunter, der sich vom Getrampel im Stockwerk darüber gestört fühlte und mahnend vor der Tür stand und am liebsten ein Sportverbot ausgesprochen hätte.

Stimmt es, dass man zuhause keinen Sport treiben darf?

Die Antwort lautet: Jein, so das Infocenter der R+V Versicherung. Ob Sie zuhause unbeschwert Sport machen dürfen, kommt auf die Sportart an. So sind ruhige Sportarten wie Yoga oder Krafttraining mit Hanteln und Geräten meist unkritisch. Bewegungsintensivere Sportarten wie Seilspringen sollten Sie allerdings besser nach draußen verlegen. Das unterschreibt auch der Deutsche Mieterbund: Gymnastische Übungen ja, Seilspringen oder Auf- und Abhüpfen, sodass in der Wohnung darunter die Wände wackeln, überspanne dann doch eindeutig den Bogen des Zumutbaren.

Ist Seilspringen in der Wohnung erlaubt?

„Eine Mietwohnung ist natürlich keine Sporthalle. Doch solange die Nachbarn nicht gestört werden, ist nichts dagegen einzuwenden“, sagt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Die Toleranzgrenze ist bei Aktivitäten wie Seilspringen oder Ballsportarten jedoch schnell erreicht. Nachbarn können sich vom dem Gehüpfe schnell gestört fühlen. Kommt das mal vor, ist das vielleicht noch in Ordnung, bei wiederholter Lärmbelästigung können die Nachbarn aber den Vermieter einschalten. Und dann drohen im schlimmsten Fall Abmahnungen oder sogar eine Kündigung, warnt Nuß.

Ruhezeiten beachten

Nicht nur beim hören lauter Musik oder beim Löcher in die Wand bohren, sondern auch beim Sport treiben gilt: Halten Sie sich an die Ruhezeiten. Sportliche Aktivitäten sollten in dieser Zeit auf Zimmerlautstärke beschränkt oder ganz eingestellt werden. Es gibt in Deutschland keine einheitliche Ruhezeitenregelung. Bundesländer und Gemeinden legen diese selber fest. Werfen Sie auch einen Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag, denn sie können weitere zeitliche Vorgaben enthalten, an die Sie sich halten müssen.

Typische Ruhezeiten (Beispiel Hamburg):

So schreibt zum Beispiel die Hausordnung im Hamburger Mietvertrag für Wohnraum Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr – an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr – vor.

Schallschutzmaßnamen treffen

Besonders Altbauwohnungen sind meist hellhöriger als solche im Neubau, da sie ohne besondere Schallschutzmaßnahmen gebaut wurden. Hören Sie den Nachbarn über Ihnen schon, wenn er nur durch die Wohnung läuft, können Sie davon ausgehen, dass der Nachbar unter Ihnen mit Sicherheit auch mitbekommt, wenn Sie Ihr Sportprogramm absolvieren. 

Lärmschutz-Tipp

  • Verwende Gummimatten oder Fitnessböden

  • Vermeide Übungen mit Sprüngen in hellhörigen Wohnungen

Rücksicht statt Konfrontation

R+V Experte Nuß rät abschließend dazu, im Zweifelsfall den Nachbarn direkt anzusprechen: „Vielleicht gibt es ja Zeitfenster, in denen sich keiner gestört fühlt und auch lautere Aktivitäten in Ordnung sind.“

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