KfW 55 Förderung endet: Das müssen Bauherren jetzt wissen

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Deutsche Bürger müssen seit Anfang diesen Jahres beim Bau besonders energiesparender Häuser tiefer in die Tasche greifen. Grund: Das Bundesministerium für Wirtschaft hat sich entschlossen, dass die Förderung für besonders effiziente Gebäude im Rahmen des neu verabschiedeten Klimaschutz-Sofortprogramm neu organisiert wird.

Kein KfW-Geld mehr für Energieeffizeinzhaus KfW 55

Verlierer sind all jene Bauherren, die sich in diesem Jahr für den Bau eines Neubaus mit der Effizienzhausstufe KfW 55 entscheiden wollten. Seit Februar 2022 ist diese Förderung nicht mehr möglich.

Förderung für Neubauten eingestellt – die Konsequenz:

Damit fällt das Effizienzhaus 55 nebst der Varianten Effizienzhaus 55 EE-Klasse und NH-Klasse aus der Förderung. Einzig die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 sind davon ausgenommen. Sie können bei Neubauten mit der Effizienzhausstufe 55 ihre Anträge noch bis zum 30. Juni 2022 stellen.

Warum trifft es so viele Bauherren?

Das KfW Effizienzhaus 55 war in Deutschland besonders beliebt. Rund ein Drittel aller Förderanträge entfielen auf diese Förderstufe.

KfW 55 ist abgeleitet aus dem ambitionierten Standard, ein Haus mit einem Primärenergiebedarf von lediglich 55 Prozent zu errichten.

Gute Nachricht: Förderung für Bestandsgebäude bleibt

Wer statt eines Neubaus sein bestehendes Eigenheim energietechnisch verbessern will, kann dies weiterhin tun. Denn die Förderung nach dem Energieeffizienzhausstandard 55 für Bestandsimmobilien ist weiterhin gesichert.

Welche Alternativen gibt es?

Auch wenn KfW 55 für Neubauten wegfällt, stehen weiterhin attraktive Förderprogramme zur Verfügung. Die KfW unterstützt unter anderem folgende Effizienzhaus-Stufen:

  • Effizienzhaus 40
  • Effizienzhaus 70
  • Effizienzhaus 85
  • Effizienzhaus 100

Diese Programme richten sich sowohl an Bauherren als auch an Eigentümer, die sanieren möchten.

Weitere Informationen

Ein Überblick für Privatpersonen über alle Förderprogramme der KfW finden Sie hier (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/).

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