Nahaufnahme einer Schublade eines Aktenschrankes mit Aufschrift 2026. Für den Artikel Änderungen für Immobilienbesitzer 2026.

Immobilienbesitzer aufgepasst: Das ändert sich 2026!

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Für Eigentümer von Immobilien ändert sich 2026 in Deutschland vor allem bei Heizungen und erneuerbaren Energien einiges: Die Solarpflicht dann auch bei Dachsanierungen, neue Gas- oder Ölheizungen dürfen vielerorts nicht mehr eingebaut werden. Gleichzeitig werden staatliche Förderungen für energetische Sanierungen neu ausgerichtet, wobei der Fokus auf vereinfachten Anträgen und die Förderung von Wohngesundheit liegt.

Änderungen beim Heizungsgesetz 2026

Bis Mai 2026 strebt die Bundesregierung ein geändertes Gebäudeenergiegesetz (GEG) an, das technologieoffener, flexibler und einfacher ist und die Bezeichnung Gebäudemodernisierungsgesetz tragen wird. Streitpunkt: die bisherige Vorgabe für neu eingebaute Heizungen, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Bundesregierung will sich außerdem mehr auf die erreichbare CO₂-Vermeidung konzentrieren und weiterhin den Austausch alter fossiler Heizungen fördern – unklar ist noch, wofür es künftig wie viel Geld geben soll.

Weniger Förderung für Gebäudesanierung

2026 soll es weniger Geld für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geben. Geplant ist eine Kürzung um 3,36 auf 11,96 Milliarden Euro. Die Einsparung betrifft vor allem die Finanzierung der Förderprogramme für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Künftig soll die BEG-Förderung einen stärkeren Fokus auf Einzelmaßnahmen wie die Dämmung eines Hauses, den Fenster- oder Heizungstausch legen. Welche Maßnahmen 2026 genau unterstützt werden, steht noch nicht fest.

Förderung für barrierefreies Umbauen

Die Bundesregierung plant, im Haushalt 2026 wieder altersgerechtes und barrierefreies Umbauen von Wohngebäuden zu fördern. Noch ein Jahr zuvor hatte die Ampelkoalition die Fördergelder für altersgerechtes und barrierefreies Umbauen aus dem Bundeshaushalt gestrichen.

Neue Förderung für private Ladestationen geplant

Für 2026 ist ein Förderprogramm für Ladestationen in Mehrparteienhäusern geplant, damit etwa Wallboxen für E-Autos in Garagen installieren werden können. Auch die Kosten für die Ertüchtigung des Netzanschlusses und der elektrischen Anlagen der Gebäude werden demnach gefördert.

Strenge Vorgaben für Förderung von Wärmepumpen

Ab 2026 gelten strengere Vorgaben für die staatliche BEG-Förderung von bis zu 70 Prozent für Wärmepumpen. Förderfähig sind in Zukunft nur noch Modelle, deren Außengeräte mindestens 10 Dezibel (dB) unter dem Grenzwert der EU-Ökodesign-Verordnung liegen – bisher reichte eine Differenz von 5 dB. Somit soll die Lärmbelastung in Wohngebieten sinken. Die neuen Förderanforderungen gelten jedoch nur für Bestandgebäude.

Strompreise sinken

Die Netzentgelte beim Strompreis sollen 2026 durch einen Zuschuss des Bundes in Höhe von 6,5 Milliarden Euro sinken. 

Achtung:

Die Stromversorger sind nicht verpflichtet, die Senkung der Netzentgelte direkt weiterzugeben. Im bundesweiten Durchschnitt könnten Verbraucherinnen und Verbraucher ab 2026 aber rund 1,52 Cent brutto pro Kilowattstunde sparen.

Gaspreis kann steigen

Der Bund schafft 2026 die Gasspeicherumlage ab, die bislang rund 2,4 Prozent des Gaspreises ausmacht. Zuletzt betrug sie 0,34 Cent brutto pro Kilowattstunde. Allerdings wird dadurch Gas nicht für alle Haushalte günstiger. Denn gleichzeitig steigen die Netzentgelte für Gas fast überall in Deutschland, laut aktueller Prognose um bis zu zwölf Prozent. Oft gleicht die Entlastung bei der Gasspeicherumlage diese Mehrkosten rechnerisch in etwa wieder aus. Der CO₂-Preis fürs Heizen mit Gas und Öl steigt 2026 zusätzlich erneut deutlich. Die gesetzliche CO₂-Abgabe für fossile Brennstoffe könnte im nächsten Jahr beim Heizen zu Kostenerhöhungen von bis zu 1,55 Cent pro Kilowattstunde bei Gas und bis zu 20,70 Cent pro Liter Öl – jeweils inklusive Mehrwertsteuer – führen.

Neue Regeln für Photovoltaik-Anlagen

In Zukunft könnte es für neu installierte Photovoltaik-Anlagen keine feste Einspeisevergütung mehr geben. Aus Kostengründen will die Bundesregierung auch die Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strommarktpreise beenden. An der bereits vereinbarten und für 20 Jahre fixen Einspeisevergütung für bestehende Solaranlagen soll sich nichts ändern. Aktuell erhalten PV-Betreiber noch 7,86 Cent pro Kilowattstunde, wenn sie einen Teil ihres Solarstroms ins öffentliche Netz einspeisen.

Solarpflicht bei Dachsanierung und Neubauten

Die meisten Bundesländer haben bei Neubauten oder umfassenden Dachsanierungen eine Solarpflicht eingeführt. Dafür wurde die Befreiung von der Mehrwertsteuer für neue PV-Anlagen verlängert. Der Nullsteuersatz bei der Neuinstallation von Photovoltaik-Anlagen bleibt demnach auch 2026 bestehen. Außerdem müssen Hausbesitzer mit einer PV-Anlage auch künftig keine Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen aus dem eingespeisten Strom zahlen.

Wichtig:

Wer eine Solaranlage besitzt, kann ab Juli 2026 eine lokale Energy Sharing Community gründen, um den überschüssigen Strom der PV-Anlage an die Nachbarschaft zu verkaufen. Alle Teilnehmenden benötigen dafür jedoch Smart Meter.

Kaminöfen droht das Aus

Holzöfen und Kamine, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, sind künftig nur noch erlaubt, wenn sie die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte von maximal 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter einhalten. Geräte, die diesen Werten nicht entsprechen, müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden sonst droht ein Bußgeld von bis zu 50.000€.

Tipp: Bei Unsicherheiten einfach den Schornsteinfeger fragen.

Einheitliche Energieausweise

2026 werden für Häuser EU-weit einheitliche Energieausweise mit einer Skala von A bis G Pflicht, die konkrete Empfehlungen für Effizienzmaßnahmen enthalten müssen. Die meisten Vorgaben der EPBD betreffen Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien erst in den Folgejahren. Darin ist zum Beispiel vorgeschrieben, dass Wohngebäude ihren Primärenergieverbrauch bis 2030 im Vergleich zu 2020 um 16 Prozent reduzieren müssen, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent. Wer ein älteres Haus hat, muss mit neuen Sanierungspflichten rechnen.

Grundsteuer wird deutlich teurer

Seit dem Inkrafttreten der neuen Grundsteuer zum 01. Januar 2025 für alle Eigentümer von Wohnungen und Häusern werden die meisten Bundesländer das sogenannte Bundesmodell bei der Berechnung der Grundsteuer an. Da hier vor allem der Bodenrichtwert als Basiswert eine Rolle spielt, könnte sich die Steuerlast für einige Eigentümer auch 2026 teils deutlich erhöhen.

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