Bisher mussten Mieter die CO₂-Steuer alleine zahlen. Jetzt hat die Bundesregierung entschieden, dass sich Vermieter an der Klimaabgabe beteiligen sollen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wir erklären, was Vermieter und Mieter nun wissen müssen.
Was ist die CO₂-Steuer?
Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Darunter fällt auch eine CO₂-Steuer auf Öl und Gas. Sie betrug 2021 25 Euro pro Tonne CO₂. 2022 liegt sie bei 30 Euro pro Tonne. Die CO₂-Steuer wird bis 2025 stetig angehoben. Dann soll sie 55 Euro pro Tonne CO₂ betragen.
Je höher der CO₂-Erzeugung eines Bürgers ist, etwa durchs Autofahren oder durch das Heizen, desto höher sind demnach auch seine Kosten. Ziel der CO₂-Abgabe ist es, die aus diesen Emissionen resultierende Erderwärmung mithilfe eines höheren Kohlenstoffpreises zu verringern.
Regierung hat Stufenmodell zur Aufteilung der CO₂-Steuer beschlossen
Bisher mussten die Mieter den Mehrpreis für die CO₂-Abgabe alleine tragen. Nun haben sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Marco Buschmann auf eine Teilung der CO₂-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowohl bei den Wohn- als auch Nichtwohngebäuden geeinigt.
Der CO₂-Preis soll Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben. Mieter sollen damit angehalten werden, sparsam mit Energie umzugehen. Da die Vermieter bisher die Zusatzkosten für den CO₂-Preis gänzlich an ihre Mieter weitergeben konnten, konnte die CO₂-Steuer bislang nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten. Dem will die Bundesregierung mit der neuen Aufteilung nach dem Stufenmodell für Wohngebäude nun abhelfen.
Wie wird die CO₂-Steuer zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt?
Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO₂-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO₂-Kosten künftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche zwischen Mietern und Vermietern umgelegt. Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter. Mit dem Modell, das zehn Stufen umfasst, wird die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den jährlichen CO₂-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter geknüpft.
Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (Mehr als 52 Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter und Jahr) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO₂-Kosten.
Ausnahmen kann es geben, wenn Vermieter, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten, keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können.
Je besser die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der Anteil der Mieter an den Kosten. Entspricht das Gebäude mindestens dem sehr effizienten Standard EH 55, liegt der Verbrauch also unterhalb von zwölf Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter, dann müssen die Vermieter keine CO₂-Kosten mehr tragen.
Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen und Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz fallen.
Wie viel die Parteien pro Wohneinheit an CO₂-Kosten zahlen müssen, wird in der Heizkostenabrechnung festgelegt. Den Vermietern werden mit der Brennstoffrechnung alle für die Berechnung erforderlichen Daten an die Hand gegeben, sodass sie die Verteilung der CO₂-Kosten leicht ermitteln können.
Für Geschäfte, Bürogebäude und andere Häuser, in denen nicht gewohnt wird, gilt das Stufenmodell nicht. Hier sollen die Kosten zur Hälfte aufgeteilt werden – es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren es in ihrem Vertrag anders.
Wie hoch ist die Belastung durch die CO₂-Steuer?
Der Mieterbund geht davon aus, dass ein Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung durch die CO₂-Abgabe Mehrkosten von jährlich bis zu 130 Euro bei Gas und 190 Euro bei Heizöl hat. Bis 2025 steigen die Kosten sogar jährlich auf 238 Euro bei Gas und 350 Euro bei Heizöl an.
Ab wann gilt die Aufteilung der CO₂-Abgabe?
Das Stufenmodell soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Das ist ein halbes Jahr später, als sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vorgenommen hatten. Als nächstes gehen die Pläne ins Kabinett und dann in den Bundestag.
In das Gesetz wird eine Klausel aufgenommen, die eine Evaluierung und eine Prüfung der Frage vorsieht, ob zwischenzeitlich – aufgrund einer Reform des Energieausweises – eine Umstellung auf ein Modell auf Grundlage von Energieausweisen möglich ist.
Kritik an der Aufteilung der CO₂-Steuer
An der Aufteilung der CO₂-Steuer zwischen Vermietern und Mietern gibt es Kritik.
Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln sagte dem Handelsblatt, er halte es für „problematisch“, dass nun erstmal nicht die Nutzer die Nebenkosten zahlten, da der Verbrauch sehr stark vom Verhalten abhänge.
Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) kritisiert die Berechnungsgrundlage. Anstatt den tatsächlichen Qualitätsstand der Immobilie als Maßstab heranzuziehen, werde auf die CO₂-Intensität der Verbrauchswerte abgestellt, sagte ZIA-Präsident Andreas Mattner. „Dies führt jedoch zu einer ungerechtfertigten Belastung der Vermieter, wenn Mieter unsachgemäß heizen.“
Auch der Eigentümerverband Haus & Grund lehnt die neue Regelung zur CO₂-Aufteilung ab. Das Ergebnis sei zwar besser als eine hälftige Teilung der Kosten, sagte Präsident Kai Warnecke. Das Stufenmodell sei aber keine faire Lösung. Mieter entscheiden, wie viel sie heizen und duschen. Also müssten sie auch vollständig die Kosten dafür tragen.
Jan-Marco Luczak, Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Bauen und Wohnen, kritisierte, dass das Modell der Ampel an den CO₂-Ausstoß des Gebäudes anknüpfe, der anhand der Menge des verbrauchten Brennstoffes berechnet werde. Dieser allerdings hänge von vielen Faktoren wie der Anzahl der Nutzer und den Witterungsbedingungen ab, die regional sehr unterschiedlich seien.
Zudem bestehe die Gefahr, dass kinderreiche Familien und ältere Menschen die Leidtragenden seien, weil sie in der Regel mehr Energie verbrauchten und dann noch schwerer eine Wohnung fänden, so der CDU-Politiker. „Bei dem Modell der Ampel, das auf den Verbrauch abstellt, wird am Ende verschwenderisches Nutzerverhalten noch belohnt.“
Auch der Deutsche Mieterbund ist nicht zufrieden. Die Verschiebung des Datums sei ein „klarer Bruch mit dem Koalitionsvertrag“, sagte Verbandspräsident Lukas Siebenkotten den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Es zeugt von ganz wenig Fingerspitzengefühl, dass die Mieter ausgerechnet in dem Jahr, in dem die Heizkosten explodieren, weiterhin den vollen CO₂-Preis zahlen müssen“, fügte er hinzu.
Was können Vermieter tun, um die finanzielle Belastung zu senken?
Je schlechter ein Gebäude gedämmt und je älter die Heizung ist, umso höher soll demnach die CO₂-Last für den Vermieter ausfallen. Er kann sie senken, indem er die Wohnung modernisiert und beispielsweise besser dämmt. Die Kosten dafür kann er auf die Mieter umlegen.
Diesen Punkt sehen Mietervertreter kritisch. Es bestehe die Gefahr, dass Mieter ihren Anteil des CO₂-Preises und zusätzlich noch die Modernisierung zahlen müssten.
Neben der Modernisierung der Wohnung wäre es für Vermieter auch eine Option, eine Gasheizung auf Biogas umzustellen. Biogas ist bisher von der CO₂-Abgabe befreit. Ab 2023 gilt das allerdings nur noch für nachhaltiges Biogas.
Was können Mieter tun, um die Belastung durch die CO₂-Abgabe zu senken?
Mieter können den Mehrpreis durch die CO₂-Steuer senken, indem sie Heizkosten sparen.