
#Änderungen #Neuerungen Juni 2026
Im Juni 2026 treten mehrere Neuerungen in Kraft, die sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Unternehmen betreffen. Unter anderem wird der Widerruf von Online-Verträgen erleichtert, die Gehaltstransparenz gestärkt und es gibt Änderungen bei Führerscheinregelungen sowie Lebensmittelkennzeichnungen. Hier erfahren Sie, was sich für Sie konkret ändert.
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops und digitale Dienstleister einen Widerrufsbutton bereitstellen. Damit soll der Widerruf eines Vertrags künftig genauso unkompliziert möglich sein wie der Abschluss per Klick.
Die Regelung betrifft alle Unternehmen, bei denen Sie Verträge online abschließen können – etwa Streamingdienste, Mobilfunkanbieter oder Abo-Modelle. Nach dem bereits eingeführten Kündigungsbutton folgt nun der nächste Schritt für mehr Verbraucherschutz im Internet.
Sie können Online-Verträge künftig schneller, transparenter und mit deutlich weniger Aufwand widerrufen.
Bis spätestens 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. Ziel ist es, gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit besser durchzusetzen und Gehaltsstrukturen offener zu gestalten.
Vor allem größere Unternehmen müssen neue Vorgaben erfüllen, darunter:
Die neuen Regeln gelten überwiegend für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden. Für Bewerberinnen und Bewerber bedeutet das mehr Orientierung und bessere Voraussetzungen für faire Gehaltsverhandlungen.
Die Europäische Union führt schrittweise neue Vorgaben für Führerscheine ein, um mehr Einheitlichkeit und Sicherheit im Straßenverkehr zu schaffen.
Besonders relevant:
Wer im EU-Ausland ein Fahrverbot erhält, kann künftig auch im Heimatland davon betroffen sein.
Für normale Verkehrsverstöße bleibt weiterhin das jeweilige Land zuständig.
Der Führerschein soll EU-weit digital abrufbar sein – ein weiterer Schritt in Richtung moderner Verwaltung.
Auch im Lebensmittelbereich gibt es Änderungen.
Ab dem 14. Juni 2026 müssen Hersteller genau angeben, aus welchen Ländern der Honig stammt – und zwar in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteil. Die bisher übliche Sammelbezeichnung „EU-/Nicht-EU-Honig“ entfällt.
Künftig darf der Begriff „Marmelade“ auch für andere Fruchtaufstriche verwendet werden – nicht mehr nur für Produkte aus Zitrusfrüchten. Die bisherige strikte Unterscheidung zwischen Marmelade und Konfitüre wird damit teilweise aufgehoben.