Steigende Wohnkosten bringen viele Haushalte finanziell an ihre Grenzen. Das Wohngeld unterstützt Menschen mit geringem Einkommen dabei, ihre Wohnkosten zu tragen. Hier erfahren Sie, wer Anspruch hat, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie den Antrag stellen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Haushalte mit niedrigem Einkommen, um die Wohnkosten zu reduzieren.
- Durchschnittlich erhalten Wohngeldhaushalte rund 330 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel 2025 wurde der Betrag um etwa 15 Prozent erhöht.
- Sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer können Wohngeld erhalten – sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Was Sie tun können
- Prüfen Sie Ihren möglichen Anspruch mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
- Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da die Bearbeitung je nach Kommune einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
- Bei Fragen unterstützt Sie die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Haushalte, deren Einkommen nicht ausreicht, um angemessenen Wohnraum zu bezahlen. Ziel ist es, Menschen vor dem Abrutschen in umfassendere Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung zu bewahren. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch Bund und Länder. Rechtsgrundlage ist das Wohngeldgesetz (WoGG).
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Ob Sie Wohngeld erhalten können, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Staatsangehörigkeit oder gültiger Aufenthaltstitel
- Gesamteinkommen des Haushalts (abzüglich bestimmter Freibeträge)
- Höhe der Miete oder Belastung
- Kein Bezug anderer Sozialleistungen, die Wohnkosten bereits berücksichtigen
Eine verbindliche Entscheidung erhalten Sie ausschließlich über den Antrag bei Ihrer Wohngeldstelle.
Wohngeld für verschiedene Personengruppen
Mieterinnen und Mieter
Sie können einen Mietzuschuss erhalten – unabhängig davon, ob Sie zur Miete oder in Untermiete wohnen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen können anspruchsberechtigt sein.
Eigentümerinnen und Eigentümer
Wer eine selbstgenutzte Immobilie abbezahlt, kann einen Lastenzuschuss erhalten. Dieser soll die monatlichen Wohnkosten tragbar halten.
Rentnerinnen und Rentner
Auch Rentner können Wohngeld beantragen, sofern sie keine anderen Leistungen wie Grundsicherung beziehen. Als Einkommensnachweis dient der Rentenbescheid.
Werden Arbeitslosengeld oder Kindergeld angerechnet?
- Arbeitslosengeld I: kann mit Wohngeld kombiniert werden, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
- Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe: werden nicht als Einkommen angerechnet.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Für den Antrag werden in der Regel folgende Dokumente verlangt:
- Ausgefüllter Wohngeldantrag
- Ausweise aller Haushaltsmitglieder
- Meldebestätigung
- Einkommensnachweise
- Bei Mietzuschuss: Mietvertrag + Nachweise der letzten Mietzahlungen
- Bei Lastenzuschuss: Nachweise zu Zinsen, Tilgung, Betriebskosten usw.
- Nachweise zu Werbungskosten
- Bei Bedarf: Nachweis über Schwerbehinderung oder Pflegegrad
Wie hoch ist das Wohngeld?
Die Höhe des Wohngeldes hängt von Einkommen, Haushaltsgröße und Mietstufe ab. Im Durchschnitt erhalten Haushalte rund 330 Euro pro Monat. Zum Jahresbeginn 2025 wurde das Wohngeld um etwa 15 Prozent erhöht.
Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Mietstufe der Stadt oder Gemeinde. Beispiel: Mietstufe IV (z. B. Berlin)
| Personen im Haushalt | Netto-Einkommensgrenze |
|---|---|
| 1 | 1.541 € |
| 2 | 2.080 € |
| 3 | 2.600 € |
| 4 | 3.516 € |
| 5 | 4.032 € |
Weitere Werte können Sie bei Ihrer Wohngeldstelle erfragen.
Freibeträge
Vom Einkommen können bestimmte Beträge abgezogen werden, z. B.:
- 1.800 € jährlich bei Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit
- 1.320 € für Alleinerziehende
- 1.200 € für Einkommen von Kindern unter 25 Jahren
- Bis zu 6.000 € Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehepartner
Wie wird das Wohngeld berechnet?
Am einfachsten nutzen Sie den Wohngeldrechner des BMWSB. Er liefert eine gute Orientierung, ersetzt aber nicht den offiziellen Antrag.
Formel im Wohngesetz
Das Wohngeldgesetz enthält eine Berechnungsformel, die in der Praxis jedoch recht komplex ist:
Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf Haushaltsmitglieder beträgt:
1,15 × (M – (a + b × M + c × Y) × Y)
M = monatliche Miete oder Belastung, Y = monatliches Gesamteinkommen, a/b/c = Werte abhängig von der Haushaltsgröße.
Da diese Formel für viele schwer nachvollziehbar ist, empfiehlt sich die Nutzung des Online‑Rechners. Zur Orientierung finden Sie zwei Beispielrechnungen:
Beispiel 1: Vierköpfige Familie in Berlin
- Bruttomiete: 1.600 Euro
- Gesamteinkommen: 3.500 Euro
- Ergebnis laut BMWSB-Rechner: ca. 440 Euro Wohngeld pro Monat
Beispiel 2: Ehepaar in Hamburg
- Bruttomiete: 1.200 Euro
- Gesamteinkommen: 2.700 Euro
- Ergebnis laut BMWSB-Rechner: ca. 151 Euro Wohngeld pro Monat
Wie Sie Wohngeld beantragen
Den Antrag stellen Sie bei der Wohngeldbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde. Die Formulare stehen häufig online zur Verfügung; in einigen Bundesländern ist auch eine digitale Antragstellung möglich. Wichtig zu wissen:
- Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt.
- Der Antrag gilt erst ab dem Monat der Antragstellung.
- Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Danach müssen Sie Wohngeld erneut beantragen, wenn weiterhin Bedarf besteht.
Fazit: Das sollten Sie beachten
Wohngeld ist ein wichtiges Instrument, um Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen zu entlasten. Anspruchsberechtigt sind sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen. Entscheidend sind die Einkommensgrenzen und die Höhe der Wohnkosten.
Mit durchschnittlich rund 330 Euro pro Monat kann das Wohngeld einen spürbaren Beitrag zur finanziellen Entlastung leisten. Wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie den Wohngeldrechner oder wenden Sie sich direkt an Ihre Wohngeldstelle – und stellen Sie im Zweifel lieber einen Antrag.
Wohngeld ist keine Almosenleistung, sondern ein gesetzlich verankertes Mittel, um bezahlbares Wohnen und soziale Teilhabe zu sichern.





